ES 5-2024: ungetreue Geschäftsbesorgung, Einsprache gegen Strafbefehl
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, es als Geschäftsführer eines Hotelbetriebs entgegen sei-ner arbeitsvertraglichen Verpflichtung pflichtwidrig zugelassen zu haben, dass der tatsächlich erwirtschaftete Kaffeeumsatz tiefer war als er gemäss den Durchlaufzählern hätte sein müssen. Dem Hotelbetrieb sei zwischen 2019 und 2020 ein finanzieller Schaden von über CHF 67'000 entstanden.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, es als Geschäftsführer eines Hotelbetriebs entgegen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung pflichtwidrig zugelassen zu haben, dass der tatsächlich erwirtschaftete Kaffeeumsatz tiefer war als er gemäss den Durchlaufzählern hätte sein müssen. Dem Hotelbetrieb sei zwischen 2019 und 2020 ein finanzieller Schaden von über CHF 67'000 entstanden.