ES 3-2024: Einsprache gegen Strafbefehl, strafbare Handlungen gegen das Tierschutzgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz verfügtem Verbot, Rindvieh zu halten, im Winter 2021/2022 drei Rinder eines anderen Bauern eingestallt zu haben, sich um diese gekümmert und die Tiere betreut zu haben. Zwar habe das Veterinäramt vorgängig sein Einverständnis zur Einstallung gegeben, weil der Beschuldigte ein Schreiben eines Dritten vorgelegt habe, wonach dieser für die Tiere verantwortlich sei und die tägliche Betreuung sicherstelle. Der Dritte sei aber nur einmal täglich vorbeigegangen um zu schauen, ob des den Tieren gut gehe.
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Wann
  • 07.05.2024 um 14:00
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

ES 3-2024: Einsprache gegen Strafbefehl, strafbare Handlungen gegen das Tierschutzgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz verfügtem Verbot, Rindvieh zu halten, im Winter 2021/2022 drei Rinder eines anderen Bauern eingestallt zu haben, sich um diese gekümmert und die Tiere betreut zu haben. Zwar habe das Veterinäramt vorgängig sein Einverständnis zur Einstallung gegeben, weil der Beschuldigte ein Schreiben eines Dritten vorgelegt habe, wonach dieser für die Tiere verantwortlich sei und die tägliche Betreuung sicherstelle. Der Dritte sei aber nur einmal täglich vorbeigegangen um zu schauen, ob des den Tieren gut gehe.