ES 2-2025: Hinderung einer Amtshandlung und Strassenverkehrsdelikte, Einsprache gegen Strafbefehl
ES 2-2025: Hinderung einer Amtshandlung und Strassenverkehrsdelikte, Einsprache gegen StrafbefehlDem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, entzogene Kontrollschilder seines Fahrzeugs nicht abgegeben und die Einziehung durch die Kantonspolizei behindert zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz gelenkt und die zulässige Parkzeit überschritten zu haben. Schliesslich beantragt die Staatsanwaltschaft den Widerruf einer im Jahr 2022 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe bezüglich Fahrens in angetrunkenem Zustand, weil der Beschuldigte während laufender Probezeit erneut gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstossen habe.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/es-2-2025-hinderung-einer-amtshandlung-und-strassenverkehrsdelikte-einsprache-gegen-strafbefehlhttps://www.ai.ch/logo.png
ES 2-2025: Hinderung einer Amtshandlung und Strassenverkehrsdelikte, Einsprache gegen Strafbefehl
Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, entzogene Kontrollschilder seines Fahrzeugs nicht abgegeben und die Einziehung durch die Kantonspolizei behindert zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz gelenkt und die zulässige Parkzeit überschritten zu haben. Schliesslich beantragt die Staatsanwaltschaft den Widerruf einer im Jahr 2022 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe bezüglich Fahrens in angetrunkenem Zustand, weil der Beschuldigte während laufender Probezeit erneut gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstossen habe.
ES 2-2025: Hinderung einer Amtshandlung und Strassenverkehrsdelikte, Einsprache gegen Strafbefehl
Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, entzogene Kontrollschilder seines Fahrzeugs nicht abgegeben und die Einziehung durch die Kantonspolizei gehindert zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz gelenkt und die zulässige Parkzeit überschritten zu haben. Schliesslich beantragt die Staatsanwaltschaft den Widerruf einer im Jahr 2022 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe bezüglich Fahrens in angetrunkenem Zustand, weil der Beschuldigte während laufender Probezeit erneut gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstossen habe.