ES 1-2024: Einsprache gegen Strafbefehl, rechtswidrige Einreise

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, aus einem Drittstaat mit einem nationalen Visum C für kurzfriste Einreise und Aufenthalte bis 90 Tage in die Schweiz eingereist zu sein und in der Folge ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung B zum Verbleib beim Ehegatten gestellt zu haben. Die Beschuldigte hätte gemäss Anklage erkennen müssen, dass sie für einen Verbleib über 90 Tage in der Schweiz ein Visum D benötigt hätte.
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Wann
  • 25.04.2024 um 14:00
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

ES 1-2024: Einsprache gegen Strafbefehl, rechtswidrige Einreise

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, aus einem Drittstaat mit einem nationalen Visum C für kurzfriste Einreise und Aufenthalte bis 90 Tage in die Schweiz eingereist zu sein und in der Folge ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung B zum Verbleib beim Ehegatten gestellt zu haben. Die Beschuldigte hätte gemäss Anklage erkennen müssen, dass sie für einen Verbleib über 90 Tage in der Schweiz ein Visum D benötigt hätte.