E 59-2025: Forderung aus ArbeitsvertragDie Klägerin fordert von der Beklagten ausstehende Lohndifferenzen von November 2023 bis Oktober 2024. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass das Arbeitspensum einver-nehmlich auf 60 % reduziert worden sei.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/e-59-2025-forderung-aus-arbeitsvertrag-1https://www.ai.ch/logo.png
E 59-2025: Forderung aus Arbeitsvertrag
Die Klägerin fordert von der Beklagten ausstehende Lohndifferenzen von November 2023 bis Oktober 2024. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass das Arbeitspensum einver-nehmlich auf 60 % reduziert worden sei.
Die Klägerin fordert von der Beklagten ausstehende Lohndifferenzen von November 2023 bis Oktober 2024. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass das Arbeitspensum einvernehmlich auf 60 % reduziert worden sei.