E 59-2025: Forderung aus Arbeitsvertrag
Die Klägerin fordert von der Beklagten ausstehende Lohndifferenzen von November 2023 bis Oktober 2024. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass das Arbeitspensum einvernehmlich auf 60 % reduziert worden sei.
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Wann
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- 04.11.2025 um 13:30
Wo
Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 9050 Appenzell