E 232-2024: Herausgabe und Forderung

Der Kläger fordert von der Beklagten die Herausgabe eines Fahrzeugausweises sowie die Bezahlung von rund EUR 17'500.00. Im Rahmen eines freischaffenden Auftrags für Montage- und Wartungsarbeiten habe er mit einem Darlehen der Beklagten einen Mercedes-Benz gekauft und dieser den Kaufpreis ratenweise zurückbezahlt. Nach erfolgter Abzahlung fordere er nun den als Sicherheit hinterlegten Fahrzeugausweis heraus. Zudem habe er zu viele Raten bezahlt, weshalb er die Differenz zurückfordere. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass der Kläger das Fahrzeug nicht zu eigenem Eigentum, sondern treuhänderisch für sie erworben habe. Die Ratenzahlungen seien dem Kläger als Auslagenersatz jeweils zuvor von der auftraggebenden Betriebsgesellschaft überwiesen worden. Ein Darlehen bestehe nicht. Im Eventualstandpunkt stellt die Beklagte verschiedene Forderungen zur Verrechnung.
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Wann
  • 21.11.2025 um 09:00
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 9050 Appenzell

E 232-2024: Herausgabe und Forderung

Der Kläger fordert von der Beklagten die Herausgabe eines Fahrzeugausweises sowie die Bezahlung von rund EUR 17'500.00. Im Rahmen eines freischaffenden Auftrags für Montage- und Wartungsarbeiten habe er mit einem Darlehen der Beklagten einen Mercedes-Benz gekauft und dieser den Kaufpreis ratenweise zurückbezahlt. Nach erfolgter Abzahlung fordere er nun den als Sicherheit hinterlegten Fahrzeugausweis heraus. Zudem habe er zu viele Raten bezahlt, weshalb er die Differenz zurückfordere. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass der Kläger das Fahrzeug nicht zu eigenem Eigentum, sondern treuhänderisch für sie erworben habe. Die Ratenzahlungen seien dem Kläger als Auslagenersatz jeweils zuvor von der auftraggebenden Betriebsgesellschaft überwiesen worden. Ein Darlehen bestehe nicht. Im Eventualstandpunkt stellt die Beklagte verschiedene Forderungen zur Verrechnung.