BK 9-2019: Forderung

Die Klägerin verlangt die Begleichung einer Forderung aus Vertrag. Die vereinbarte Leistung, die Vermittlung eines Sendeplatzes zur Ausstrahlung eines Werbespots, sei erbracht worden, indem dieser ausgestrahlt wurde. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Falls überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sei, bleibe dessen Inhalt betreffend der Entgeltlichkeit der Leistung unklar.Das Gericht schliesst nach Art. 54 Abs. 3 ZPO aufgrund von COVID-19 die Öffentlichkeit grundsätzlich von der Hauptverhandlung aus.
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Wann
  • 23.06.2020 um 12:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

BK 9-2019: Forderung

Die Klägerin verlangt die Begleichung einer Forderung aus Vertrag. Die vereinbarte Leistung, die Vermittlung eines Sendeplatzes zur Ausstrahlung eines Werbespots, sei erbracht worden, indem dieser ausgestrahlt wurde. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Falls überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sei, bleibe dessen Inhalt betreffend der Entgeltlichkeit der Leistung unklar.

Das Gericht schliesst nach Art. 54 Abs. 3 ZPO aufgrund von COVID-19 die Öffentlichkeit grundsätzlich von der Hauptverhandlung aus.