BK 5-2019: Klage betreffend Eigentumsverletzung

Der Kläger fordert, dem Beklagten sei zu verbieten, das vom Brunnen, welcher sich auf dem Grundstück des Beklagten befindet, abfliessende Wasser auf das Grundstück des Klägers zu leiten. Der Beklagte sei zudem zu verpflichten, das Rohr, welches das Wasser aus dem Brunnen in die Sickerleitung des Grundstücks des Klägers ableitet, zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das Wasser aus dem Brunnen des Beklagten werde erst seit einem Gartenumbau in die Sickerleitung des Klägers abgeleitet. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage.
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Wann
  • 26.11.2019 um 13:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

BK 5-2019: Klage betreffend Eigentumsverletzung

Der Kläger fordert, dem Beklagten sei zu verbieten, das vom Brunnen, welcher sich auf dem Grundstück des Beklagten befindet, abfliessende Wasser auf das Grundstück des Klägers zu leiten. Der Beklagte sei zudem zu verpflichten, das Rohr, welches das Wasser aus dem Brunnen in die Sickerleitung des Grundstücks des Klägers ableitet, zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das Wasser aus dem Brunnen des Beklagten werde erst seit einem Gartenumbau in die Sickerleitung des Klägers abgeleitet. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage.