BK 1-2020: Forderung

Die Klägerin fordert von der Beklagten die Begleichung einer offenen Forderung aus einem Auftragsverhältnis. Die Beklagte bestreitet, der Klägerin einen Auftrag erteilt zu haben, weshalb keine Forderung gegen sie bestehe. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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Wann
  • 23.02.2021 um 15:30
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

Die Klägerin fordert von der Beklagten die Begleichung einer offenen Forderung aus einem Auftragsverhältnis. Die Beklagte bestreitet, der Klägerin einen Auftrag erteilt zu haben, weshalb keine Forderung gegen sie bestehe.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.