B 9-2025: einfache Körperverletzung und Tätlichkeit
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, grundlos und anlasslos einen Passanten von hinten am Kragen gepackt und zu Boden geworfen zu haben. Einem anderen Passanten soll er die Umhängetasche ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser blutige Kratzer auf der Wange erlitten habe. Danach soll der Beschuldigte ohne ersichtlichen Grund mit voller Wucht in eine Personengruppe gelaufen sein. Dabei habe sich eine betroffene Person beim Sturz das Handgelenk gebrochen.
B 9-2025: einfache Körperverletzung und Tätlichkeit
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, grundlos und anlasslos einen Passanten von hinten am Kragen gepackt und zu Boden geworfen zu haben. Einem anderen Passanten soll er die Umhängetasche ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser blutige Kratzer auf der Wange erlitten habe. Danach soll der Beschuldigte ohne ersichtlichen Grund mit voller Wucht in eine Personengruppe gelaufen sein. Dabei habe sich eine betroffene Person beim Sturz das Handgelenk gebrochen.