B 6-2023: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und das Ausländer- und Integrationsgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einerseits gegen Entgelt Waren entgegengenommen zu haben, die von Dritten mit gestohlenen Kreditkartendaten gekauft wurden, und diese Waren anschliessend an Adressen in Russland und Kasachstan weitergeleitet zu haben. Zum anderen wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Gesuch um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung entgegen seiner tatsächlichen Kenntnis angegeben zu haben, dass kein Strafverfahren gegen ihn hängig ist.
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Wann
  • 12.03.2024 um 08:00
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

B 6-2023: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und das Ausländer- und Integrationsgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einerseits gegen Entgelt Waren entgegengenommen zu haben, die von Dritten mit gestohlenen Kreditkartendaten gekauft wurden, und diese Waren anschliessend an Adressen in Russland und Kasachstan weitergeleitet zu haben. Zum anderen wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Gesuch um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung entgegen seiner tatsächlichen Kenntnis angegeben zu haben, dass kein Strafverfahren gegen ihn hängig ist.