B 6-2022 / B 27-2019: Forderung und definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts

Die klägerische Bauunternehmung fordert den noch offenen Werklohn für Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung von vier Mehrfamilienhäusern. Zudem verlangt sie die definitive Eintragung im Grundbuch eines Bauhandwerkerpfandrechts in der Höhe der offenen Werklohnforderung. Die beklagtischen Bauherren widersetzen sich der Klage und fordern ihrerseits widerklageweise einen Teil der bereits geleisteten Akontozahlungen zurück.
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Wann
  • 09.01.2024 von 08:30 bis 12:00
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

B 6-2022 / B 27-2019: Forderung und definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts

Die klägerische Bauunternehmung fordert den noch offenen Werklohn für Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung von vier Mehrfamilienhäusern. Zudem verlangt sie die definitive Eintragung im Grundbuch eines Bauhandwerkerpfandrechts in der Höhe der offenen Werklohnforderung. Die beklagtischen Bauherren widersetzen sich der Klage und fordern ihrerseits widerklageweise einen Teil der bereits geleisteten Akontozahlungen zurück.