B 6-2021: Delikte gegen Leib und Leben, das Vermögen, die Ehre und die öffentliche Gewalt

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ohne Vorwarnung dem Geschädigten 1 mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen und dem Geschädigten 2 mit dem Messer in das Ohr gestochen sowie mit einem Holzscheit auf den Kopf geschlagen zu haben (versuchte vorsätzliche Tötung und einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand). Des Weiteren wird er beschuldigt, in mehreren Geschäften in Appenzell Kleider und Schuhe gestohlen zu haben (mehrfacher geringfügiger Diebstahl). Schliesslich wird ihm vorgeworfen, nach seiner Verhaftung in verschiedenen Polizeizellen in Appenzell und St. Gallen randaliert, Mobiliar beschädigt, Polizisten beschimpft und bedroht zu haben (mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte). Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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Wann
  • 13.04.2021 um 08:00
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ohne Vorwarnung dem Geschädigten 1 mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen und dem Geschädigten 2 mit dem Messer in das Ohr gestochen sowie mit einem Holzscheit auf den Kopf geschlagen zu haben (versuchte vorsätzliche Tötung und einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand). Des Weiteren wird er beschuldigt, in mehreren Geschäften in Appenzell Kleider und Schuhe gestohlen zu haben (mehrfacher geringfügiger Diebstahl). Schliesslich wird ihm vorgeworfen, nach seiner Verhaftung in verschiedenen Polizeizellen in Appenzell und St. Gallen randaliert, Mobiliar beschädigt, Polizisten beschimpft und bedroht zu haben (mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte).

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.