B 5-2025, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, Geldwäscherei, versuchte Täuschung der Behörden, Steuerbetrug

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Diesel-Kaufgeschäfts der Käuferin zugesichert zu haben, dieser die nötige Finanzierung über seine Gesellschafts-Gruppe bereitzustellen. Die Käuferin und Privatklägerin habe dafür eine Finanzierungsgebühr über EUR 195'000 an die Gesellschaft des Beschuldigten bezahlt. Die Finanzierung sei in der Folge aber nicht bereitgestellt worden und der Beschuldigte habe die Finanzierungsgebühr auf verschiedene Bankkonten im Ausland überwiesen, um diese dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Mit gefälschten WhatsApp-Nachrichten habe der Beschuldigte gegenüber der Käuferin Überweisungsbestätigungen über die Rückzahlung der Finanzierungsgebühr von EUR 195'000 zugestellt. Die Finanzierungsgebühr habe der Beschuldigte nicht in der von ihm unterzeichneten Jahresrechnung aufgeführt. Zudem habe der Beschuldigte im Rahmen der Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gegenüber den Behörden in Appenzell wahrheitswidrig angegeben, dass kein Strafverfahren gegen ihn geführt werde.
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Wann
  • 11.11.2025 um 13:30
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

B 5-2025, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, Geldwäscherei, versuchte Täuschung der Behörden, Steuerbetrug

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Diesel-Kaufgeschäfts der Käuferin zugesichert zu haben, dieser die nötige Finanzierung über seine Gesellschafts-Gruppe bereitzustellen. Die Käuferin und Privatklägerin habe dafür eine Finanzierungsgebühr über EUR 195'000 an die Gesellschaft des Beschuldigten bezahlt. Die Finanzierung sei in der Folge aber nicht bereitgestellt worden und der Beschuldigte habe die Finanzierungsgebühr auf verschiedene Bankkonten im Ausland überwiesen, um diese dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Mit gefälschten WhatsApp-Nachrichten habe der Beschuldigte gegenüber der Käuferin Überweisungsbestätigungen über die Rückzahlung der Finanzierungsgebühr von EUR 195'000 zugestellt. Die Finanzierungsgebühr habe der Beschuldigte nicht in der von ihm unterzeichneten Jahresrechnung aufgeführt. Zudem habe der Beschuldigte im Rahmen der Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gegenüber den Behörden in Appenzell wahrheitswidrig angegeben, dass kein Strafverfahren gegen ihn geführt werde.