B 5-2017: Forderung

Die Klägerin fordert vom Beklagten einen Betrag von ca. CHF 200’00.00 aus Schadenersatz und Konkurrenzverbot. Sie bringt im Wesentlichen vor, der Beklagte, ehemaliger Versicherungsberater der Klägerin, habe ihr Kunden abgeworben. Damit habe der Beklagte gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot verstossen. Zudem habe er damit die Geheimhaltungspflicht verletzt und ist somit schadenersatzpflichtig. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage.
ICS Export
Wann
  • 12.02.2019 um 08:00
Google Maps
Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

B 5-2017: Forderung

Die Klägerin fordert vom Beklagten einen Betrag von ca. CHF 200’00.00 aus Schadenersatz und Konkurrenzverbot. Sie bringt im Wesentlichen vor, der Beklagte, ehemaliger Versicherungsberater der Klägerin, habe ihr Kunden abgeworben. Damit habe der Beklagte gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot verstossen. Zudem habe er damit die Geheimhaltungspflicht verletzt und ist somit schadenersatzpflichtig. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage.