B 4-2023 Gewerbsmässiger Handel mit Betäubungsmitteln und mehrfacher Konsum von Betäubungsmitteln, Anklage im abgekürzten Verfahren

Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, zwischen 1. Mai 2021 und 5. Mai 2022 Drogenhanf angebaut und 2 kg Marihuana geerntet, am 5. Mai 2022 31 Hanfstecklinge zum Anbau von Drogenhanf von Österreich in die Schweiz eingeführt zu haben sowie zwischen 1. Dezember 2019 und 5. Mai 2022 17-18 kg Marihuana gekauft und davon rund 12-13 kg weiterverkauft und damit einen Gewinn von mindestens CHF 12'000 erzielt zu haben. Der Beschuldigte hat der Anklage respektive dem entsprechenden Urteilsvorschlag im Rahmen des abgekürzten Verfahrens zugestimmt.
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Wann
  • 13.06.2023 um 14:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

B 4-2023: Gewerbsmässiger Handel mit Betäubungsmitteln und mehrfacher Konsum von Betäubungsmitteln; Anklage im abgekürzten Verfahren

Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, zwischen 1. Mai 2021 und 5. Mai 2022 Drogenhanf angebaut und 2 kg Marihuana geerntet, am 5. Mai 2022 31 Hanfstecklinge zum Anbau von Drogenhanf von Österreich in die Schweiz eingeführt zu haben sowie zwischen 1. Dezember 2019 und 5. Mai 2022 17-18 kg Marihuana gekauft und davon rund 12-13 kg weiterverkauft und damit einen Gewinn von mindestens CHF 12'000 erzielt zu haben. Der Beschuldigte hat der Anklage respektive dem entsprechenden Urteilsvorschlag im Rahmen des abgekürzten Verfahrens zugestimmt.