B 4-2020: Unterlassung der Buchführung
Im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, als einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur Buchführung unterlassen zu haben (Art. 166 StGB).
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Wann
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- 09.02.2021 von 09:00 bis 12:00
Wo
Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell
B 4-2020: Unterlassung der Buchführung
Im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, als einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur Buchführung unterlassen zu haben (Art. 166 StGB).
Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.