B 4-2020: Unterlassung der Buchführung

Im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, als einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur Buchführung unterlassen zu haben (Art. 166 StGB).
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Wann
  • 09.02.2021 von 09:00 bis 12:00
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

B 4-2020: Unterlassung der Buchführung

Im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, als einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur Buchführung unterlassen zu haben (Art. 166 StGB).

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