B 4-2019: Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr

Der Beschuldigte wird der fahrlässigen Störung des Bahnbetriebes im Sinne von Art. 239 Abs. 2 StGB beschuldigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, über den Bahnübergang gefahren zu sein, ohne den herannähernden Zug beachtet zu haben. In der Folge kam es zu einer seitlich frontalen Kollision zwischen dem Personenwagen des Beschuldigten und der Zugkomposition. Der Bahnverkehr musste für 1,5 Stunden unterbrochen werden.
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Wann
  • 25.06.2019 von 12:00 bis 15:00
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Wo

Augenschein; anschliessend Hauptverhandlung im Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

B 4-2019: Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr

Der Beschuldigte wird der fahrlässigen Störung des Bahnbetriebes im Sinne von Art. 239 Abs. 2 StGB beschuldigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, über den Bahnübergang gefahren zu sein, ohne den herannähernden Zug beachtet zu haben. In der Folge kam es zu einer seitlich frontalen Kollision zwischen dem Personenwagen des Beschuldigten und der Zugkomposition. Der Bahnverkehr musste für 1,5 Stunden unterbrochen werden.