B 29-2019: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

Dem Beschuldigten wird einfache Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 StGB vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, den Privatkläger auf dem Landsgemeindeplatz mit der Faust oder mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser vermutlich einen Nasenbeinbruch und weitere Verletzungen erlitt. Der Vorfall ereignete sich, nachdem es bereits am selben Abend in einem Restaurant in Appenzell - wo beide Fasnacht feierten - zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten kam.
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Wann
  • 25.08.2020 um 07:00
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

B 29-2019: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

Dem Beschuldigten wird einfache Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 StGB vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, den Privatkläger auf dem Landsgemeindeplatz mit der Faust oder mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser vermutlich einen Nasenbeinbruch und weitere Verletzungen erlitt. Der Vorfall ereignete sich, nachdem es bereits am selben Abend in einem Restaurant in Appenzell - wo beide Fasnacht feierten - zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten kam.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.