B 28-2020: Strassenverkehrsdelikte

Dem Lenker eines Personenwagens wird Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, indem er wegen ungenügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren mit dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer, der an einem Fussgängerstreifen angehalten hatte, kollidiert ist. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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Wann
  • 27.04.2021 um 09:00
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

Dem Lenker eines Personenwagens wird Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, indem er wegen ungenügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren mit dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer, der an einem Fussgängerstreifen angehalten hatte, kollidiert ist.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.