B 28-2020: StrassenverkehrsdelikteDem Lenker eines Personenwagens wird Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, indem er wegen ungenügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren mit dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer, der an einem Fussgängerstreifen angehalten hatte, kollidiert ist. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-28-2020-strassenverkehrsdeliktehttps://www.ai.ch/logo.png
B 28-2020: Strassenverkehrsdelikte
Dem Lenker eines Personenwagens wird Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, indem er wegen ungenügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren mit dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer, der an einem Fussgängerstreifen angehalten hatte, kollidiert ist. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell
Dem Lenker eines Personenwagens wird Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, indem er wegen ungenügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren mit dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer, der an einem Fussgängerstreifen angehalten hatte, kollidiert ist.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.