B 22-2019: Vergehen gegen die Rechtspflege

Dem Beschuldigten wird mehrfache, eventualvorsätzliche Begünstigung im Sinne von Art. 305 Abs. 1 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, in seiner damaligen Funktion als leitender Staatsanwalt ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtzeitig abgeschlossen zu haben, was letztlich zur Verjährung der Strafverfolgung führte.
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Wann
  • 11.08.2020 um 07:00
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Wo

Grosser Ratssaal (Eingang bei den Rathausbögen), Hauptgasse 6, 9050 Appenzell

Dem Beschuldigten wird mehrfache, eventualvorsätzliche Begünstigung im Sinne von Art. 305 Abs. 1 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, in seiner damaligen Funktion als leitender Staatsanwalt ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtzeitig abgeschlossen zu haben, was letztlich zur Verjährung der Strafverfolgung führte.

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