B 22-2017: Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren
Der Beschuldigte wird der Widerhandlung gegen Art. 64 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) beschuldigt. Ihm wird vorgeworfen, er habe Milch bei der Sammelstelle abgeliefert, trotz einer gegen ihn verfügten Milchliefersperre wegen wiederholt zu hoher Zellzahlen. Zudem wird er als Schuldner des Ungehorsams im Betreibungs- und Konkursverfahren im Sinne von Art. 323 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) beschuldigt, indem er mehreren Vorladungen des Betreibungsamtes Appenzell I.Rh. nicht Folge geleistet habe.
B 22-2017
Der Beschuldigte wird der Widerhandlung gegen Art. 64 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) beschuldigt. Ihm wird vorgeworfen, er habe Milch bei der Sammelstelle abgeliefert, trotz einer gegen ihn verfügten Milchliefersperre wegen wiederholt zu hoher Zellzahlen. Zudem wird er als Schuldner des Ungehorsams im Betreibungs- und Konkursverfahren im Sinne von Art. 323 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) beschuldigt, indem er mehreren Vorladungen des Betreibungsamtes Appenzell I.Rh. nicht Folge geleistet habe.