B 20-2017: StrassenverkehrsdelikteDer Beschuldigte wird des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der groben Verletzung der Verkehrsregeln, des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, der Hinderung einer Amtshandlung, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln verdächtigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, er habe in angetrunkenem Zustand ein Auto gelenkt. Dabei sei er über die Mittellinie hinaus auf die linke Fahrbahn gekommen, mit einem entgegenkommenden Personenwagen kollidiert und ohne anzuhalten weitergefahren. Zudem habe der Beschuldigte einige Tage später trotz entzogenem Führerausweis ein Fahrzeug gelenkt und die Matrix-Leuchte «Halt Polizei» nicht beachtet, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei davongefahren sei.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-20-2017-strassenverkehrsdeliktehttps://www.ai.ch/logo.png
B 20-2017: Strassenverkehrsdelikte
Der Beschuldigte wird des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der groben Verletzung der Verkehrsregeln, des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, der Hinderung einer Amtshandlung, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln verdächtigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, er habe in angetrunkenem Zustand ein Auto gelenkt. Dabei sei er über die Mittellinie hinaus auf die linke Fahrbahn gekommen, mit einem entgegenkommenden Personenwagen kollidiert und ohne anzuhalten weitergefahren. Zudem habe der Beschuldigte einige Tage später trotz entzogenem Führerausweis ein Fahrzeug gelenkt und die Matrix-Leuchte «Halt Polizei» nicht beachtet, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei davongefahren sei.
Der Beschuldigte wird des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der groben Verletzung der Verkehrsregeln, des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, der Hinderung einer Amtshandlung, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln verdächtigt. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, er habe in angetrunkenem Zustand ein Auto gelenkt. Dabei sei er über die Mittellinie hinaus auf die linke Fahrbahn gekommen, mit einem entgegenkommenden Personenwagen kollidiert und ohne anzuhalten weitergefahren. Zudem habe der Beschuldigte einige Tage später trotz entzogenem Führerausweis ein Fahrzeug gelenkt und die Matrix-Leuchte «Halt Polizei» nicht beachtet, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei davongefahren sei.