B 2-2019: strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Widerhandlungen gegen das SVG

Der Beschuldigte hat die nachfolgenden ihm vorgeworfenen Tatbestände anerkannt und das abgekürzte Verfahren nach Art. 358 ff. StPO beantragt: gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl i.S.v. Art. 139 Ziff. 2 sowie Ziff. 3 StGB, Sachentziehung i.S.v. Art. 141 StGB, mehrfache Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfache geringfügige Sachbeschädigung i.S.v. Art. 172ter i.V.m. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfacher Hausfriedensbruch i.S.v. Art. 186 StGB, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch i.S.v. Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG und mehrfaches Fahren eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung i.S.v. Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mehrfach Einbruch- und Einschleichdiebstähle begangen und dabei Sachen beschädigt zu haben. Zudem habe er mehrmals ein entwendetes Fahrzeug, ohne Führerausweis, auf öffentlichen Strassen gelenkt.
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Wann
  • 09.07.2019 von 06:15 bis 07:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

B 2-2019

Der Beschuldigte hat die nachfolgenden ihm vorgeworfenen Tatbestände anerkannt und das abgekürzte Verfahren nach Art. 358 ff. StPO beantragt: gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl i.S.v. Art. 139 Ziff. 2 sowie Ziff. 3 StGB, Sachentziehung i.S.v. Art. 141 StGB, mehrfache Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfache geringfügige Sachbeschädigung i.S.v. Art. 172ter i.V.m. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfacher Hausfriedensbruch i.S.v. Art. 186 StGB, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch i.S.v. Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG und mehrfaches Fahren eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung i.S.v. Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mehrfach Einbruch- und Einschleichdiebstähle begangen und dabei Sachen beschädigt zu haben. Zudem habe er mehrmals ein entwendetes Fahrzeug, ohne Führerausweis, auf öffentlichen Strassen gelenkt.