B 2-2019: strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Widerhandlungen gegen das SVG
B 2-2019: strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Widerhandlungen gegen das SVGDer Beschuldigte hat die nachfolgenden ihm vorgeworfenen Tatbestände anerkannt und das abgekürzte Verfahren nach Art. 358 ff. StPO beantragt: gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl i.S.v. Art. 139 Ziff. 2 sowie Ziff. 3 StGB, Sachentziehung i.S.v. Art. 141 StGB, mehrfache Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfache geringfügige Sachbeschädigung i.S.v. Art. 172ter i.V.m. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfacher Hausfriedensbruch i.S.v. Art. 186 StGB, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch i.S.v. Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG und mehrfaches Fahren eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung i.S.v. Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mehrfach Einbruch- und Einschleichdiebstähle begangen und dabei Sachen beschädigt zu haben. Zudem habe er mehrmals ein entwendetes Fahrzeug, ohne Führerausweis, auf öffentlichen Strassen gelenkt.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-2-2019-strafbare-handlungen-gegen-das-vermoegen-und-widerhandlungen-gegen-das-svghttps://www.ai.ch/logo.png
B 2-2019: strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Widerhandlungen gegen das SVG
Der Beschuldigte hat die nachfolgenden ihm vorgeworfenen Tatbestände anerkannt und das abgekürzte Verfahren nach Art. 358 ff. StPO beantragt: gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl i.S.v. Art. 139 Ziff. 2 sowie Ziff. 3 StGB, Sachentziehung i.S.v. Art. 141 StGB, mehrfache Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfache geringfügige Sachbeschädigung i.S.v. Art. 172ter i.V.m. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfacher Hausfriedensbruch i.S.v. Art. 186 StGB, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch i.S.v. Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG und mehrfaches Fahren eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung i.S.v. Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mehrfach Einbruch- und Einschleichdiebstähle begangen und dabei Sachen beschädigt zu haben. Zudem habe er mehrmals ein entwendetes Fahrzeug, ohne Führerausweis, auf öffentlichen Strassen gelenkt.
Der Beschuldigte hat die nachfolgenden ihm vorgeworfenen Tatbestände anerkannt und das abgekürzte Verfahren nach Art. 358 ff. StPO beantragt: gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl i.S.v. Art. 139 Ziff. 2 sowie Ziff. 3 StGB, Sachentziehung i.S.v. Art. 141 StGB, mehrfache Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfache geringfügige Sachbeschädigung i.S.v. Art. 172ter i.V.m. Art. 144 Abs. 1 StGB, mehrfacher Hausfriedensbruch i.S.v. Art. 186 StGB, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch i.S.v. Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG und mehrfaches Fahren eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung i.S.v. Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, mehrfach Einbruch- und Einschleichdiebstähle begangen und dabei Sachen beschädigt zu haben. Zudem habe er mehrmals ein entwendetes Fahrzeug, ohne Führerausweis, auf öffentlichen Strassen gelenkt.