B 18-2019: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Ehre
B 18-2019: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die EhreDem Beschuldigten werden Tätlichkeiten im Sinne von Art. 126 Ziff. 1 StGB und üble Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, in einem Disput die Privatklägerin heftig am Oberarm gepackt haben, sodass diese Schmerzen erlitt. Zudem habe er zwei Briefe mit rufschädigenden Äusserungen an die Privatklägerin und mehrere Personen aus deren Umfeld versandt.Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-18-2019-strafbare-handlungen-gegen-leib-und-leben-und-gegen-die-ehrehttps://www.ai.ch/logo.png
B 18-2019: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Ehre
Dem Beschuldigten werden Tätlichkeiten im Sinne von Art. 126 Ziff. 1 StGB und üble Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, in einem Disput die Privatklägerin heftig am Oberarm gepackt haben, sodass diese Schmerzen erlitt. Zudem habe er zwei Briefe mit rufschädigenden Äusserungen an die Privatklägerin und mehrere Personen aus deren Umfeld versandt.Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell
B 18-2019: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Ehre
Dem Beschuldigten werden Tätlichkeiten im Sinne von Art. 126 Ziff. 1 StGB und üble Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB vorgeworfen. Er wird im Wesentlichen beschuldigt, in einem Disput die Privatklägerin heftig am Oberarm gepackt haben, sodass diese Schmerzen erlitt. Zudem habe er zwei Briefe mit rufschädigenden Äusserungen an die Privatklägerin und mehrere Personen aus deren Umfeld versandt.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.