B 18-2017: Grobe Verletzung von VerkehrsregelnDem Beschuldigten wird vorgeworfen mit seinem Personenwagen auf der Haslenstrasse von Haslen AI herkommend in Richtung Appenzell trotz Gegenverkehrs zum Überholen des vor ihm fahrenden Personenwagens angesetzt zu haben und auf die Gegenfahrbahn gefahren zu sein. Als der Beschuldigte das entgegenkommende Fahrzeug bemerkt habe, habe er sein Überholmanöver abgebrochen und sich hinter dem zu Überholenden in den Verkehr eingefügt. Gleichzeitig sei das entgegenkommende Fahrzeug, um eine Frontalkollision mit dem vom Beschuldigten gelenkten Personenwagen zu vermeiden, über den rechten Strassenrand ausgewichen.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-18-2017https://www.ai.ch/logo.png
B 18-2017: Grobe Verletzung von Verkehrsregeln
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen mit seinem Personenwagen auf der Haslenstrasse von Haslen AI herkommend in Richtung Appenzell trotz Gegenverkehrs zum Überholen des vor ihm fahrenden Personenwagens angesetzt zu haben und auf die Gegenfahrbahn gefahren zu sein. Als der Beschuldigte das entgegenkommende Fahrzeug bemerkt habe, habe er sein Überholmanöver abgebrochen und sich hinter dem zu Überholenden in den Verkehr eingefügt. Gleichzeitig sei das entgegenkommende Fahrzeug, um eine Frontalkollision mit dem vom Beschuldigten gelenkten Personenwagen zu vermeiden, über den rechten Strassenrand ausgewichen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen mit seinem Personenwagen auf der Haslenstrasse von Haslen AI herkommend in Richtung Appenzell trotz Gegenverkehrs zum Überholen des vor ihm fahrenden Personenwagens angesetzt zu haben und auf die Gegenfahrbahn gefahren zu sein. Als der Beschuldigte das entgegenkommende Fahrzeug bemerkt habe, habe er sein Überholmanöver abgebrochen und sich hinter dem zu Überholenden in den Verkehr eingefügt. Gleichzeitig sei das entgegenkommende Fahrzeug, um eine Frontalkollision mit dem vom Beschuldigten gelenkten Personenwagen zu vermeiden, über den rechten Strassenrand ausgewichen.