B 13-2020/B 14-2020: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, die Ehre sowie die Freiheit

Zwischen den zwei Beschuldigten A und B sowie dem Privatkläger soll es seit dem Jahr 2015 zu regelmässigen Auseinandersetzungen gekommen sein. Konkret wird dem Beschuldigten A Beschimpfung, mehrfache Nötigung, einfache Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Er wird beschuldigt, den Privatkläger wiederholt beschimpft zu haben und immer wieder grundlos zum Wendeplatz seines Wohnortes gefahren zu sein. Darüber hinaus habe er mit einer Heugabel mehrfach an die Seite des Ladewagens des Privatklägers geschlagen, wodurch ein Sachschaden entstanden sei. Auch habe er mehrmals mit seinen Fäusten auf den Kopf des Privatklägers eingeschlagen, wodurch dieser eine blutende Wunde oberhalb seines Auges erlitt. Dem Beschuldigten B wird Beschimpfung und mehrfache Nötigung vorgeworfen. Er wird beschuldigt, den Privatkläger über die Jahre immer wieder beschimpft und ihm den Weg abgeschnitten zu haben. Überdies sei er regelmässig grundlos zum Wendeplatz seines Wohnortes gefahren. Die angeklagten Handlungen der Beschuldigten A und B sollen beim Privatkläger psychische Beeinträchtigungen ausgelöst und seine Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt haben. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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  • 26.01.2021 um 08:30
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

B 13-2020/B 14-2020: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, die Ehre sowie die Freiheit

Zwischen den zwei Beschuldigten A und B sowie dem Privatkläger soll es seit dem Jahr 2015 zu regelmässigen Auseinandersetzungen gekommen sein.

Konkret wird dem Beschuldigten A Beschimpfung, mehrfache Nötigung, einfache Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Er wird beschuldigt, den Privatkläger wiederholt beschimpft zu haben und immer wieder grundlos zum Wendeplatz seines Wohnortes gefahren zu sein. Darüber hinaus habe er mit einer Heugabel mehrfach an die Seite des Ladewagens des Privatklägers geschlagen, wodurch ein Sachschaden entstanden sei. Auch habe er mehrmals mit seinen Fäusten auf den Kopf des Privatklägers eingeschlagen, wodurch dieser eine blutende Wunde oberhalb seines Auges erlitt.

Dem Beschuldigten B wird Beschimpfung und mehrfache Nötigung vorgeworfen. Er wird beschuldigt, den Privatkläger über die Jahre immer wieder beschimpft und ihm den Weg abgeschnitten zu haben. Überdies sei er regelmässig grundlos zum Wendeplatz seines Wohnortes gefahren.

Die angeklagten Handlungen der Beschuldigten A und B sollen beim Privatkläger psychische Beeinträchtigungen ausgelöst und seine Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt haben.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.