B 13-2019: Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt

Der Beschuldigte wird des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB beschuldigt, wonach mit Busse bestraft wird, wer insbesondere der von einem Gericht unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet. Das Bezirksgericht Arbon hat dem Beschuldigten unter Hinweis auf obige Strafandrohung unter anderem verboten, seine Website öffentlich zu bewerben bzw. Dritten den entsprechenden Link mitzuteilen. Weiter wies das Bezirksgericht Arbon den Beschuldigten unter Strafandrohung an, den Verweis auf seinem Facebook-Account zur genannten Website zu löschen sowie die Website selbst zu löschen. Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, diese Verfügungen nicht befolgt zu haben; weder habe er den Link zur genannten Website auf seinem Facebook-Account entfernt, noch die Website selbst gelöscht. Zudem habe er weiterhin Dritten Briefe versandt, in welchen er auf Dokumente auf seiner Website aufmerksam gemacht habe.
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Wann
  • 24.09.2019 um 07:00
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Wo

Sitzungszimmer der Bezirksverwaltung Oberegg, Dorfstrasse 17, 9413 Oberegg

B 13-2019: Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt

Der Beschuldigte wird des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB beschuldigt, wonach mit Busse bestraft wird, wer insbesondere der von einem Gericht unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet. Das Bezirksgericht Arbon hat dem Beschuldigten unter Hinweis auf obige Strafandrohung unter anderem verboten, seine Website öffentlich zu bewerben bzw. Dritten den entsprechenden Link mitzuteilen. Weiter wies das Bezirksgericht Arbon den Beschuldigten unter Strafandrohung an, den Verweis auf seinem Facebook-Account zur genannten Website zu löschen sowie die Website selbst zu löschen. Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, diese Verfügungen nicht befolgt zu haben; weder habe er den Link zur genannten Website auf seinem Facebook-Account entfernt, noch die Website selbst gelöscht. Zudem habe er weiterhin Dritten Briefe versandt, in welchen er auf Dokumente auf seiner Website aufmerksam gemacht habe.