B 11-2024 (vormals: E 20-2024)
Der Kläger macht geltend, dass die Bepflanzung auf dem Grundstück der Beklagten die besonders schöne Aussicht in schwerwiegender Weise und damit übermässig einschränkt. Er verlangt die Entfernung der Grenzbepflanzung sowie ein Zurückschneiden der übrigen Bepflanzung auf 2,5 Meter Höhe.
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Wann
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- 12.11.2024 um 09:00
Wo
Kleiner Ratssaal, 1. Stock, Hauptgasse 6, 9050 Appenzell