Teilzonenplanung Kloster Maria der Engel Parz. Nr. 160 und 2369 Bezirk Appenzell

Öffentliche Planauflage + Referendums-Anzeige


Teilzonenplanung
Kloster Maria der Engel

Parz. Nr. 160 und 2369, Bezirk Appenzell


In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Teilzonenplan Kloster Maria der Engel vom 04.06.2021 sowie
  • der Planungsbericht zum Teilzonenplan Kloster Maria der Engel vom 04.06.2021 (inkl. Nutzungskonzept vom 28.05.2021)

während 30 Tagen, d.h. vom 16. August 2021 bis 14. September 2021 bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.

Gegenstand der Teilzonenplanänderung:
Die Parzellen Nr. 160 und 2369, Bezirk Appenzell mit einer Gesamtfläche von 4‘592 m2 werden von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe in die Kernzone K umgezont.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 14. September 2021, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Teilzonenplanung wird gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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