Teilzonenplanänderung „Parzelle Nr. 1271, Weissbadstrasse, Appenzell“, Bezirk Schwende
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden
- der Teilzonenplan „Parzelle Nr. 1271, Weissbadstrasse, Appenzell“, Bezirk Schwende vom 29.11.2018 sowie
- der Planungsbericht zur Teilzonenplanänderung, „Parzelle Nr. 1271, Weissbadstrasse, Appenzell“, Bezirk Schwende
während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Gegenstand der Teilzonenplanänderung:
Eine Teilfläche von 1‘535 m2 der Parzelle Nr. 1271, Bezirk Schwende wird von der Freihaltezone F in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe umgezont.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 4. Januar 2019, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Teilzonenplanänderung wird gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.
Download:
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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1. Teilzonenplan | 04.12.2018 | |
2. Planungsbericht | 04.12.2018 |