Teilzonenplan Hintere Rüti, Bezirk Appenzell
Öffentliche Planauflage + Referendums-Anzeige
Teilzonenplan „Hintere Rüti“, Bezirk Appenzell
In Nachachtung von Art. 47 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden
- der Teilzonenplan „Hintere Rüti“ vom 20.04.2021 sowie
- der Planungsbericht zum Teilzonenplan „Hintere Rüti“ vom 20.04.2021
während 30 Tagen, d.h. vom 10. Mai 2021 bis 8. Juni 2021 bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 8. Juni 2021, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Teilzonenplanung wird gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.
Download:
Typ | Titel |
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1_TZPL_Hintere_Rueti_210419.pdf | |
2_Ber_TZP-Hintere-Rueti_210420.pdf | |
B1_NISV_Situation.pdf |