Quartierplanung "Unterer Hag II", Bezirk Appenzell

Öffentliche Planauflage + Referendums-Anzeige

Quartierplan „Unterer Hag II“ /
Aufhebung Quartierplan „Unterer Hag“

In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Quartierplan „Unterer Hag II“ vom 15.11.2017
  • das Reglement zum Quartierplan „Unterer Hag II“ vom 15.11.2017,
  • der Planungsbericht Quartierplan „Unterer Hag II“ 15.11.2017 sowie
  • der aufzuhebende Quartierplan „Unterer Hag“ vom 10.05.1994

während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 18. Dezember 2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

 Appenzell, 15.11.2017    Feuerschaukommission

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71