Quartierplanung "Kreuzhof", Bezirk Rüte

Öffentliche Planauflage + Referendumsanzeige

Quartierplan „Kreuzhof“, Bezirk Rüte

 

In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Quartierplan „Kreuzhof“, Bezirk Rüte vom 20.09.2017
  • das Quartierplanreglement „Kreuzhof“ vom 20.09.2017
  • und der Planungsbericht zum Quartierplan „Kreuzhof“ vom 20.09.2017 (inkl. Richtprojekt der Relesta AG vom 20.09.2017)

während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 23. Oktober.2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

Appenzell, 20.09.2017    Feuerschaukommission

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71