Quartierplanung „Hallenschwimmbad–Sitterstrasse II“ Bezirke Appenzell und Rüte

Öffentliche Planauflage + Referendumsanzeige


Quartierplanung
„Hallenschwimmbad–Sitterstrasse II“
Bezirke Appenzell und Rüte

 
In Nachachtung von Art. 47 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Quartierplan „Hallenschwimmbad – Sitterstrasse II“ vom 06.06.2019,
  • das Quartierplanreglement „Hallenschwimmbad – Sitterstrasse II“ vom 06.06.2019 und
  • der Planungsbericht vom 06.06.2019 inkl. Richtprojekt vom 29.05.2019

während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 11. Juli 2019, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

 Appenzell, 6. Juni 2019  Feuerschaukommission

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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