Quartierplanung „Hallenschwimmbad–Sitterstrasse II“ Bezirke Appenzell und Rüte
Öffentliche Planauflage + Referendumsanzeige
Quartierplanung
„Hallenschwimmbad–Sitterstrasse II“
Bezirke Appenzell und Rüte
In Nachachtung von Art. 47 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden
- der Quartierplan „Hallenschwimmbad – Sitterstrasse II“ vom 06.06.2019,
- das Quartierplanreglement „Hallenschwimmbad – Sitterstrasse II“ vom 06.06.2019 und
- der Planungsbericht vom 06.06.2019 inkl. Richtprojekt vom 29.05.2019
während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 11. Juli 2019, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.
Appenzell, 6. Juni 2019 Feuerschaukommission