Quartierplanung «Blattenheimat-Hauptgasse», Bezirk Appenzell

2. öffentliche Planauflage und Referendumsanzeige

Quartierplanung «Blattenheimat-Hauptgasse»,
Bezirk Appenzell

Nachdem die Feuerschaukommission verschiedene Einsprachebegehren gegen die vom 03.10.2021 bis 02.11.2021 aufgelegten Quartierplanunterlagen gutgeheissen hat, wurde die Quartierplanung überarbeitet.

In Nachachtung von Art. 47 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Quartierplan «Blattenheimat-Hauptgasse» vom 2. November 2022,
  • das Reglement zum Quartierplan «Blattenheimat-Hauptgasse» vom 2. November 2022
  • der Planungsbericht zum Quartierplan «Blattenheimat-Hauptgasse» vom 2. November 2022, inkl. Beilagen und Richtprojekt vom 31. Oktober 2022

während 30 Tagen, d.h. vom 14. November 2022 bis 14. Dezember 2022 bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, nochmals öffentlich aufgelegt.

Gemäss Art. 47 Abs. 3 BauG darf bei wiederholten Auflagen nur noch über Änderungen Einsprache geführt werden, die nicht Gegenstand von vorherigen Auflagen waren.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 14. Dezember 2022, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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