Quartierplanänderung «St. Anton II», Bezirk Appenzell
Öffentliche Planauflage
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen
Baugesetzes (BauG) werden geringfügige Änderungen
des Quartierplans «St. Anton II», Bezirk Appenzell
öffentlich aufgelegt.
Quartierplananpassungen:
Mit der Quartierplananpassung wird eine Teilfläche
von 115m2 auf der heutigen Parzelle Nr. 997, Bezirk
Appenzell, aus dem Quartierplanperimeter entlassen
und die Bestimmungen zur Kehrichtsammelstelle so
angepasst, dass an der St. Antonstrasse ein öffentlicher
Halbunterflurcontainer erstellt werden muss.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom
20. Juli 2022 bis 18. August 2022, schriftlich an die
Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3,
9050 Appenzell zu richten.
Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Quartierplanänderungen
beschliesst die Feuerschaukommission im vereinfachten
Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG.
Download
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
1._QP_St.Anton_II_Situation_rev..pdf | 08.07.2022 | |
2._QP_Reglement_St._Anton_II_rev..pdf | 08.07.2022 | |
3._Planungsbericht_QP_St._Anton_II_rev..pdf | 08.07.2022 |