Quartierplan "Unterer Hundgalgen II", Bezirk Appenzell

Öffentliche Planauflage + Referendumsanzeige

Quartierplan „Unterer Hundgalgen II“, Bezirk Appenzell

Aufhebung Quartierplan „Unterer Hundgalgen“


In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Quartierplan „Unterer Hundgalgen II“, vom 20.02.2019
  • das Quartierplanreglement „Unterer Hundgalgen II“, vom 20.02.2019
  • und der Planungsbericht zum Quartierplan „Unterer Hundgalgen II“, vom 20.02.2019

während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 8. April 2019, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Annahmebeschluss:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

Appenzell, 07.03.2019   Feuerschaukommission

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Typ Titel Dokumentdatum

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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