Quartierplan "Unterer Hundgalgen II", Bezirk Appenzell
Öffentliche Planauflage + Referendumsanzeige
Quartierplan „Unterer Hundgalgen II“, Bezirk Appenzell
Aufhebung Quartierplan „Unterer Hundgalgen“
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden
- der Quartierplan „Unterer Hundgalgen II“, vom 20.02.2019
- das Quartierplanreglement „Unterer Hundgalgen II“, vom 20.02.2019
- und der Planungsbericht zum Quartierplan „Unterer Hundgalgen II“, vom 20.02.2019
während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 8. April 2019, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Annahmebeschluss:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.
Appenzell, 07.03.2019 Feuerschaukommission