Quartierplan "Rothus II", Weissbadstrasse, Bezirk Schwende

Öffentliche Planauflage + Referendums-Anzeige

Quartierplanung „Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell  /
Aufhebung Quartierplan „Rothus“

In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden

  • der Quartierplan „Rothus II", vom 2. Oktober 2018,
  • das Reglement zum Quartierplan „Rothus II" vom 2. Oktober 2018 inkl. die revidierten Gestaltungsrichtlinien (Modul 1, 2 + 3),
  • der Planungsbericht zum Quartierplan „Rothus II", vom 2. Oktober 2018 sowie
  • der aufzuhebende Quartierplan „Rothus“ vom 2. April 2013,

während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 5. November 2018, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.

Appenzell, 06.10.2018   Feuerschaukommission

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

Bild Legende: