QP "Remserlsjockelis-Nollenstrasse", Bezirk Schwende
Öffentliche Planauflage + Referendumsanzeige
Quartierplan (mit Landumlegung)
„Remslersjockelis-Nollenstrasse“, Bezirk Schwende
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden
- der Quartierplan „Remslersjockelis-Nollenstrasse“,
Bezirk Schwende, vom 28.04.2017
- das Quartierplanreglement vom 28.04.2017
- der Landumlegungsplan vom 19.04.2017
- und der Planungsbericht vom 28.04.2017
(inkl. Überbauungskonzept)
während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist,
d.h. bis 6. Juni.2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Annahmebeschluss:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt.
Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.