QP Mosersweid-Teil B
Öffentliche Planauflage
2. Teiländerung der Quartierplanung
„Mosersweid-Teil B“, Bezirk Rüte
Geringfügige Revision des Reglements
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden folgende geringfügige Änderungen von Art. 8, Abs. 2 und Art. 20 des Quartierplanreglements „Mosersweid, Teil B“ während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt:
Art. 8. Abs. 2: Die für die Baubereiche B definierte Bezeichnung des Gebäudetyps wird neu als „Drei-Familienhaus“ (Etagenwohnungen) definiert. Die bisherige Bezeichnung „Doppeleinfamilienhaus (Maisonettewohnungen)“ wird gestrichen.
Art. 20: Die Kosten der zweiten Teiländerung der Quartierplanung sind von der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 2162 zu tragen.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 9. März 2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Quartierplanänderungen beschliesst die Feuerschaukommission im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG.
Appenzell, 08.02.2017 Feuerschaukommission
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Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Planungsbericht | 02.03.2017 | |
Quartierplan mit Reglement | 02.03.2017 |