Mitwirkung zur Quartierplanung "Galgenhang II", Bezirk Appenzell

Öffentliche Bekanntmachung
der 
Quartierplanunterlagen 
«Galgenhang II», Bezirk Appenzell

In Nachachtung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes wird die Bevölkerung des Kantons Appenzell Innerrhoden über die Planungsabsicht der Feuerschaukom-
mission informiert und zur Mitwirkung eingeladen.

Dazu werden die Entwürfe der Quartierplanunterlagen «Galgenhang II» vom 16. November 2023 während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell,
Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich bekannt gemacht.
Die Planungsentwürfe können auch unter www.ai.ch/feuerschaugemeinde/ortsplanung/aktuelle-planauflagen
eingesehen werden.

Während der Bekanntmachungsfrist können die Mitwirkenden vom
22. November 2023 bis 22. Dezember 2023
schriftliche Eingaben an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell richten.

Die im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Einwendungen werden im Planungsbericht summarisch behandelt und bei der Interessenabwägung
zum Planungsentscheid geprüft.

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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