Geringfügige Teiländerung QP "Scheidweg-Garage"

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Teiländerung Quartierplanung
„Scheidweg-Garage“, Bezirk Appenzell

In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) wird folgende von der Feuerschaukommission beschlossene geringfügige Anpassung des Quartierplanreglements während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt:

Quartierplanreglement Art. 7
Es sind maximal 500 m2 Nettoverkaufsfläche zulässig. Diese ist innerhalb der «Baubereiche für Gebäude A und C» anzuordnen und muss mindestens den bezeichneten «Bereich für Verkaufsfläche» vollflächig abdecken.
Die Verkaufsflächen sind über die interne Verkehrsfläche zu erschliessen.

Rechtsmittel:
Einsprachen gegen die vorgenommene Änderungen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 7. September 2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Annahmebeschluss:
Gestützt auf Art. 48 Abs. 1 des Baugesetzes werden die Anpassungen von der Feuerschaukommission verabschiedet.

Appenzell, 29.06.2017    Feuerschaukommission

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71