Erlass Planungszone «Ziel-Ost»

Öffentliche Auflage

Erlass Planungszone «Ziel-Ost»

 Die Feuerschaukommission hat an der Sitzung vom 27. April 2023 in Anwendung von Art. 57 des kantonalen Baugesetzes (BauG, GS-AI 700.000) den Erlass der Planungszone «Ziel-Ost» für folgende Grundstücke beschlossen:

Parzellen Nummern: 282, 283, 288, 1039, 1503, 1630, 1670, 1700, 1701, 1743, 1751, 1912, 1947, 1948, 1994, 1995, 1996, 1997, 2032, 2033, 2137 (Bezirk Appenzell)

Die Ortsplanung der Feuerschaugemeinde Appenzell wird gegenwärtig revidiert. Wie bereits an der Informationsveranstaltung von 28. November 2022 und im Rahmen des anschliessend durchgeführten Mitwirkungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht wurde, sind im Planungsgebiet «Ziel-Ost» verschiedene Zonenanpassungen sowie eine Überarbeitung des Quartierpläne vorgesehen. Gemäss dem Entwicklungskonzept Dorfkern ist im Gebiet Ziel eine gesamtheitliche Gebietsentwicklung notwendig, mit welcher neben der künftigen Erschliessung auch Details der künftigen Überbauungs- und Nutzungsmöglichkeiten geklärt werden sollen.

Die Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die künftigen Planungsabsichten. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte.

Die Planungszone tritt mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft und wird für die Dauer von höchstens 5 Jahren angeordnet (Art. 57 Abs. 2 BauG). Eine Verlängerung der Planungszone um längstens zwei weitere Jahre bleibt vorbehalten. Nach Abschluss der Planungsmassnahmen wird die Planungszone durch die Feuerschaukommission wieder aufgehoben.

Die Planungszone «Ziel-Ost» wird öffentlich bekannt gemacht und liegt vom 02.05.2023 bis 01.06.2023 bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, zur Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer werden schriftlich benachrichtigt.

Einsprachen gegen die Planungszone können innert der Auflagefrist schriftlich bei der Feuerschaukommission Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, erhoben werden. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einsprachen gegen die Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung

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Typ Titel Dokumentdatum
Planungszone Ziel-Ost Situationsplan.pdf 25.04.2023
Artikel im Volksfreund vom 4.5.2023 04.05.2023

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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