Baulanderschliessung "Bannhüttli", Bezirk Appenzell
Öffentliche Planauflage
Im Sinne von Art. 27 des Gesetzes über das Strassenwesen (StrG) vom 26. April 1998 liegt folgendes Projekt während 20 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Baulanderschliessung „Bannhüttli“, Riedstrasse
Parzelle Nr. 1, Bezirk Appenzell
Die Projektpläne Nr. 2018-393 (12, 13, 14, 15, 21+26) der Hersche Ingenieure AG, Appenzell sowie der Erschliessungspläne der Energie- und Wasserversorgung Appenzell können während der Auflagefrist bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell eingesehen werden.
Auflagefrist:
16. März 2019 bis 5. April 2019
Einsprachen gegen das Erschliessungsprojekt sind gemäss Art. 50 Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVG) innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Feuerschaukommission Appenzell, Blattenheimatstr. 3, 9050 Appenzell zu richten.
Appenzell, 13. März 2019