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Antwort auf offenen Brief zur zweiten Corona-Welle
Im Appenzeller Volksfreund vom 14. November 2020 erschien ein offener Brief von alt Landesfähnrich Alfred Wild mit verschiedenen Fragen zur zweiten Corona-Welle. Die Standeskommission nimmt zur Eingabe kurz Stellung. Eine ausführliche Antwort erhält Alfred Wild mit einem persönlichen Schreiben.
Maskentragpflicht in Innerrhoden
In Appenzell I.Rh. besteht seit dem 2. Dezember 2021 eine erweiterte Maskenpflicht für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen. Inzwischen hat der Bund die Möglichkeit für eine Beschränkung auf 2G beschlossen. Die Standeskommission hat diese Bestimmung nun auch in die kantonale Regelung übernommen.
Skigebiete können auf Jahresende öffnen
Die Standeskommission kommt nach Überprüfung der epidemiologischen Lage zum Schluss, dass die Skigebiete im Kanton Appenzell I.Rh. wieder geöffnet werden können. Den Betreiberinnen und Betreibern kann per 30. Dezember 2020 eine Bewilligung erteilt werden.
Erweiterte Maskentragpflicht in der Ostschweiz
Wegen der steigenden Fallzahlen drohen die Spitäler erneut an ihre Grenzen zu kommen. Die Regierungen von St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau haben deshalb verschiedene Coronamassnahmen beschlossen. So wird insbesondere die Maskenpflicht ausgedehnt. Ab dem Freitag, 3. Dezember 2021, gilt für Veranstaltungen, Märkte und Messen im Innen- wie auch im Aussenbereich wieder eine durchgehende Maskenpflicht.
Quarantäne wird auf sieben Tage reduziert
Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.
Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors verlängert
Die eidgenössischen Räte haben am 17. Dezember 2021 eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.
Aufhebung fast aller Corona-Massnahmen
Die Standeskommission begrüsst den Beschluss des Bundesrats für die Aufhebung der COVID-19-Massnahmen. Sie hebt die meisten der bestehenden kantonalen Bestimmungen auf.
Impfwoche in Innerrhoden
Anlässlich der nationalen Impfwoche vom 8. bis 14. November 2021 setzt der Kanton Appenzell I.Rh. auf die Erweiterung der bestehenden Impfangebote und die Einführung eines medizinischen Beratungstelefons. Mit diesen beiden Massnahmen sollen Fragen in Bezug auf die Impfung geklärt und der Zugang zur Impfung für die Innerrhoder Bevölkerung breit und niederschwellig ermöglicht werden.
Angepasste Angebote und Empfehlungen zum Schutz vor Covid-19
Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie erlaubte es dem Bund, die besondere Lage per 1. April 2022 aufzuheben. Vor diesem Hintergrund informiert der Kanton Appenzell I.Rh. über die geltenden Schutzempfehlungen sowie das Test- und Impfangebot.
Kantonale Verwaltung bereitet sich auf Omikron vor
Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich schnell aus. Die Innerrhoder Verwaltung trifft Vorbereitungen für den Fall von personellen Engpässen. Die Standeskommission hat dazu eine Weisung erlassen.

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