Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz wieder aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Die Vorschriften gelten für sämtliche Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz ab Montag, 28. November 2022.