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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 2. Januar 2018, Teil 2
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 16. Januar 2018
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False
Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 5. Februar 2018
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Mitteilungen aus der Session vom 5. Februar 2018
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False
Marco Knechtle ist neuer Rektor des Gymnasiums
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Die Standeskommission hat am 6. Februar 2018 Prorektor Marco Knechtle zum neuen Rektor des Gymnasiums St.Antonius Appenzell gewählt. Er wird das Amt am 1. August 2018 antreten und den im Dezember verstorbenen Markus Urech ersetzen.
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 6. Februar 2018, Teil 1
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Das Haus Homanner erhält eine neue Mieterschaft
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Die Standeskommission hat für die Liegenschaft Homanner eine neue langfristige Nutzung gefunden. Ab September 2023 wird die Stiftung Pro Senectute Appenzell I.Rh. ihr Tageszentrum in der Liegenschaft an der Sitterstrasse betreiben.
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 4. April 2017, Teil 2
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Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats
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Die Standeskommission befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagene Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats grösstenteils. Sie erachtet eine Erweiterung der Ausstellung des Zertifikats auf weitere Gruppen als sinnvoll. Gleichzeitig unterstützt sie die Anpassung, dass Antigen-Schnelltests primär von Fachpersonal durchgeführt werden sollen.
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Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 25. Oktober 2021
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Mitteilungen aus der Session vom 25. Oktober 2021
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Massnahmen sollen Einschleppung der Vogelgrippe verhindern
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Bereits seit Oktober werden in Europa zahlreiche an Vogelgrippe verstorbene Wildvögel gemeldet. Nachdem am Bodensee auf deutschem Gebiet bei Wildvögeln Vogelgrippe festgestellt wurde, muss jederzeit mit Einträgen in die Schweiz gerechnet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet nun Kontroll- und Beobachtungsgebiete und der Kantonstierarzt verfügt die dazugehörenden Massnahmen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Sie gelten ab Montag, 25. Januar 2021 und sollen den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern. Für eine Übertragung des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.