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Martina Obrecht übernimmt die alleinige Museumsleitung
Das Museum Appenzell wird heute durch Birgit Langenegger und Martina Obrecht in einer Co-Leitung geführt. Nach der Pensionierung von Birgit Langenegger übernimmt Martina Obrecht die alleinige Leitung des Museums.
False Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus der Sitzung vom 8. Januar 2019, Teil 2
Mitteilungen der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
Covid-Impfung ohne Anmeldung
Ab nächster Woche können sich impfwillige Personen aus dem Kanton Appenzell I.Rh. ohne vorherige Anmeldung im Impfzentrum am kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Walk-In-Impfungen werden jeweils am Mittwoch von 17 bis 19 Uhr angeboten. Mitzubringen sind die Krankenversicherungskarte sowie die Identitätskarte oder der Reisepass. Das Angebot ist vorerst bis am 25. August 2021 befristet.
Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus der Sitzung vom 6. Juli 2021, Teil 2
Bevölkerung wirkt interessiert mit
Am Samstag, 18. Juni 2022, informierten die Verantwortlichen des Projekts «Entwicklungskonzept Dorfkern Appenzell» über den aktuellen Stand. Die Bevölkerung hat sich mit vielen angeregten Gesprächen und ausgefüllten Fragebogen aktiv eingebracht.
Erfreuliche Impfwoche in Innerrhoden
Anlässlich der nationalen Impfwoche vom 8. bis 14. November 2021 setzte der Kanton Appenzell I.Rh. auf die Erweiterung der bestehenden Impfangebote und die Einführung eines medizinischen Beratungstelefons. Das Fazit zeigt ein erfreuliches Bild. 76 Personen haben sich erstmals impfen lassen und 692 Auffrischimpfungen wurden verabreicht. Das medizinische Beratungstelefon wurde wenig genutzt.
Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
Mitteilungen der Standeskommission
Aus den Verhandlungen der Standeskommission.
Härtefallunterstützung 2022
Die Schweizer Wirtschaft hat sich im Jahr 2021 weitgehend von der Pandemie erholt. Trotzdem gibt es einzelne Betriebe, die durch die Massnahmen des Bundes zwar nicht am Betrieb ihres Gewerbes gehindert, aber doch ein vermehrtes Ausbleiben der Kundschaft und einen Verlust an Umsätzen verzeichnen mussten. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Entschädigung der Einbussen sind nun mit der Härtefallverordnung 2022 geschaffen.

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